Testangebotspflicht durch Berliner Gericht bestätigt
Die Pflicht von Unternehmen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Angebot für einen kostenlosen Corona-Test zu machen, gilt nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst weiter. Das Gericht wies den dagegen gerichteten Eilantrag eines privaten Unternehmens zurück. Die in der 2. Corona-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin geregelte Pflicht sei verfassungsgemäß, so das Gericht.
Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 26.04.2021
Aktenzeichen: VG 14 L 157/21