Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Ver­pflich­ten­de Test­an­ge­bo­te für Ar­beit­neh­mer

Ver­pflich­ten­de Test­an­ge­bo­te für Ar­beit­neh­mer

Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist am 23.04.2021 in Kraft getreten. Mit der ergänzten Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen seit dem 23.04.2021 ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten.