Verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer
Mai 01, 2021
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Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist am 23.04.2021 in Kraft getreten. Mit der ergänzten Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen seit dem 23.04.2021 ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten.