VW verliert im Kündigungsprozess beim Landesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Berufung der Volkswagen AG in einem der sog. NOx-Verfahren zurückgewiesen.
VW hatte dem Leiter der Hauptabteilung „Entwicklung Aggregate Diesel“ (EAD) vorgeworfen, er habe die Implementierung einer Manipulationssoftware bei Motoren für den US-amerikanischen Markt angeordnet und ihm deshalb fristlos gekündigt. Der Mitarbeiter hatte gegen die Kündigung geklagt und war im Gegenzug von VW auf Schadensersatz in Höhe von 2 Mio. Euro verklagt worden.
Wie schon das erstinstanzliche Arbeitsgericht gab auch das Landesarbeitsgericht dem gekündigten Mitarbeiter Recht. Ein Grund für die Kündigung lag nicht vor; der Kündigungsvorwurf konnte von VW nicht bewiesen werden. Auch die Widerklage auf Schadensersatz war vom Arbeitsgericht zu Recht abgewiesen worden, entschied das Landesarbeitsgericht.
Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19.04.2021