Beschäftigungsverbot nach Hygieneverstößen in Pflegeeinrichtung
Die Leiterin einer Seniorenpflegeeinrichtung im Kreis Minden-Lübbecke darf weiterhin nicht beschäftigt werden, nachdem sie sich im Zusammenhang mit der Bekämpfung eines akuten Covid-19-Ausbruchs den Anordnungen des Gesundheitsamtes beharrlich widersetzt hatte. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Eilbeschluss entschieden und die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden geändert.
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24.03.2021
Aktenzeichen: 12 B 198/21