Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null
Mrz 24, 2021
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In der Zeit, in der die Arbeitszeit durch Kurzarbeit auf Null reduziert ist, wird kein Urlaubsanspruch erworben. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null ist der Jahresurlaub um 1/12 zu kürzen.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf v. 12.03.2021
Aktenzeichen: 6 Sa 824/20