Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Mrz 24, 2021
0 Comments
Ein Arbeitgeber kann im Rahmen seiner Neutralitätspolitik das Tragen von größeren religiösen Zeichen durch seine Beschäftigten wie z.B. das eines islamischen Kopftuchs verbieten und gleichzeitig das Tragen kleiner religiösen Zeichen erlauben.
Europäischer Gerichtshof, Aktenzeichen: C-804/18 u.a.: Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.o2.2021