Kündigung eines Kochs einer kirchlichen Einrichtung wegen Kirchenaustritts
Mrz 24, 2021
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Die Loyalitätserwartung einer kirchlichen Kindertageseinrichtung, dass ein Mitarbeiter (hier: ein Koch) nicht aus der evangelischen Kirche austreten dürfe, stellt keine wesentliche und berechtigte Anforderung an die persönliche Eignung des Mitarbeiters dar. Eine außerordentliche Kündigung wegen des Kirchenaustritts ist deshalb als unwirksam anzusehen.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg v. 10.02.2020
Aktenzeichen: 4 Sa 27/20