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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Verweigerung des Zugangs zum Arbeitsplatz ohne Corona-Test

Verweigerung des Zugangs zum Arbeitsplatz ohne Corona-Test

Ohne Erfolg blieb ein Eilverfahren eines Arbeitnehmers vor dem ArbG Offenbach auf Fortsetzung seiner Arbeitstätigkeit beim Arbeitgeber nach Verweigerung eines PCR-Tests.

Der Arbeitgeber verwehrte dem Arbeitnehmer den Zutritt zum Werksgelände, weil dieser sich weigerte, einen nach Ansicht des Arbeitgebers in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen PCR-Test durchzuführen. Aus Sicht des Arbeitnehmers verstoße die Anweisung, den Test durchzuführen, gegen das Recht auf Selbstbestimmung und sei weder durch das Weisungsrecht noch die Betriebsvereinbarung gedeckt. Der PCR-Test sei unverhältnismäßig, weil er einen invasiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bilde.

Das Arbeitsgericht wies den Eilantrag des Arbeitnehmers zurück. Der Arbeitnehmer hat die Eilbedürftigkeit einer sofortigen Entscheidung nicht belegt. Ein besonderes, eiliges Beschäftigungsinteresse war nicht erkennbar.

Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach v. 04.02.2021

Aktenzeichen: 4 Ga 1/21