Änderungen beim Elterngeld
Für Eltern in Teilzeit gilt künftig Folgendes: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 – 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 – 30 Wochenstunden) bezogen werden. Diese Ausweitung des Arbeitszeitkorridors soll arbeitsnehmer- und arbeitgeberfreundlich wirken; drei bis vier volle Tage sollen die Arbeitsorganisation erleichtern.
Zudem wird der Partnerschaftsbonus flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen.
Erhalt der Höhe des Elterngeldes bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld
Zusätzlich wird nun sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie z.B. Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.
Verlängerung von Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus
Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Damit wird das Elterngeld krisenfester. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1.3.2020 eingeführt und wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
Mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene
Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Das sah schon der Regierungsentwurf vor. Neu ist: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier.
Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglichen.
Anpassung der Einkommensgrenzen für Paare
Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 € oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 €. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 % der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 €.