Ausnahmsweise Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel
Mrz 24, 2021
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Sonntagsarbeit zur Abwendung eines unverhältnismäßigen Schadens darf gem. § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nur wegen einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die eine außerbetriebliche Ursache hat.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 27.01.2021
Aktenzeichen: 8 C 3.20