Erhöhung des Mindestlohns und Insolvenzgeld-Umlage
Mrz 24, 2021
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Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2021 je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde 9,50 Euro brutto und ab dem 01.07.2021 9,60 Euro brutto. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird für das Kalenderjahr 2021 auf 0,12 % festgelegt.
Meldung vom 21.12.2020