Verlängerung der Sonderregelungen zu Videokonferenzen des Betriebsrats
Mrz 24, 2021
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Nach § 129 BetrVG n.F. können Sitzungen des Betriebsrats und anderer betriebsverfassungsrechtlicher Organe einschließlich der Einigungsstellen und Betriebsversammlungen auf digitalem Wege, also per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Diese ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristete Regelung hat der Gesetzgeber bis zum 30.06.2021 verlängert.