Anweisung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Mrz 24, 2021
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Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eine Pflicht einer Flugsicherheitsassistentin zum Tragen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzes bestätigt.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin v. 15.10.2020
Aktenzeichen: 42 Ga 13034/20