Gekürzte Ausbildungsvergütung bei Teilzeit
Mrz 24, 2021
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Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Urteil des BAG v. 01.12.2020
Aktenzeichen: 9 AZR 104/20