Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode ist festgelegt worden, dass zur Förderung und Erleichterung von mobiler Arbeit ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll. Die Corona-Pandemie hat nun zudem gezeigt: Es geht deutlich mehr, als die meisten dachten. Mobiles Arbeiten ist Alltag geworden und hat das Leben auch einfacher gemacht. Nach anfänglicher Skepsis haben Umfragen zwischenzeitlich gezeigt, dass viele die mobile Arbeit mittlerweile positiv wahrnehmen.
Wie Medien nun berichten, sollen Vollzeitbeschäftigte nach den Plänen des BMAS künftig einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich 24 Tage mobiles Arbeit erhalten. Arbeitgeber sollen zwingende betriebliche Gründe darlegen müssen, um dies ablehnen zu können. Alternativ müssten sie begründen, warum sich die Tätigkeit grundsätzlich nicht dafür eigne. Zur Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit soll es offenbar ein Mitbestimmungsrecht für Gewerkschaften sowie Personal- und Betriebsräte geben. Weitere passgenaue betriebliche Regelungen für die Arbeit zu Hause wären demzufolge zwischen den Tarifparteien aushandelbar.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen zudem feste Übereinkünfte finden, wann Mitarbeiter*innen im Homeoffice erreichbar sein müssen und wann nicht. Generell müssten sie in den Betrieb eingebunden werden – Stichwort: Fort- und Weiterbildung. Eine digitale Arbeitszeiterfassung soll offenbar verpflichtend gemacht werden, und Regelungsbedarf gibt es auch in puncto Versicherungsschutz im Homeoffice.