Altersgrenze: Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts
Jan 12, 2019
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Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam. Sie ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2018
Aktenzeichen: 7 AZR 70/17