Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro
Okt 14, 2020
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Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice. Ebenso fehlt auch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Einzelbüro.
Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 07.05.2020
Aktenzeichen: 3 Ga 9/20