BAG setzt Verfahren bzgl. Kündigung eines Air-Berlin-Piloten wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden aus
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein Verfahren ausgesetzt, in dem sich ein Air-Berlin-Pilot gegen seine Kündigung vom 28.11.2017 wendet. Hintergrund ist, dass zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerden des Insolvenzverwalters der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin gegen die Entscheidung des BAG vom 13.02.2020 (6 AZR 146/19 u.a.) anhängig sind. In diesem Urteil hatte das BAG entschieden, dass die Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige unwirksam sind.
Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 10.09.2020
Aktenzeichen: 6 AZR 136/19