Telefonsex: Als Freiberuflerinnen geführte Dienstleisterinnen können Arbeitnehmerinnen sein
Sep 02, 2020
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Als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen sind Arbeitnehmerinnen, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht.
Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25.08.2020
Aktenzeichen: 9 Ta 217/19 u.a.