Kopftuchverbot an Berliner Schulen – Benachteiligung einer Bewerberin wegen der Religion
Sep 02, 2020
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Das Bundesarbeitsgericht hat einer abgelehnten Bewerberin um eine Referendariatsstelle Schadensersatz nach dem AGG aufgrund einer Benachteiligung wegen der Religion zugesprochen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.2020
Aktenzeichen: 8 AZR 62/19