Corona-Pandemie: Gesamtbetriebssitzung kann auch als Präsenzsitzung durchgeführt werden
Stehen geheim durchzuführende Wahlen an, kann eine Gesamtbetriebssitzung auch als Präsenzsitzung durchgeführt werden, wenn die nötigen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Ob für zukünftige Sitzungen, insbesondere solche ohne anstehende Wahlen etwas Anderes gilt, kann offenbleiben, da stets im Einzelfall abgewogen werden muss. Infolgedessen wurde ein Antrag des Gesamtbetriebsrats zurückgewiesen, der auf eine generelle Erlaubnis von Präsenzsitzungen zielte.
Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.08.2020
Aktenzeichen: 12 TaBVGa 1015/20