Verfall des Urlaubs bei Krankheit: Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers?
Zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einer im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin bei seither ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann, hat das Bundesarbeitsgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.07.2020
Aktenzeichen: 9 AZR 401/19