Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Wiedereröffnung von Betrieben nach dem Lockdown – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Wiedereröffnung von Betrieben nach dem Lockdown – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Schließung des Betriebs bis zum Abschluss einer Gefährdungsbeurteilung nach dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“, da dieser Erlass des BMAS keine Maßnahme des Gesundheitsschutzes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG darstellt.

Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 04.05.2020

Aktenzeichen: 2 BVGa 2/20