Mindestlohn steigt auf 10,45 € im Jahr 2022
Der gesetzliche Mindestlohn soll nach einer Empfehlung der Mindestlohn-Kommission schrittweise auf 10,45 € erhöht werden.
- zum 1.1.2021: 9,50 €
- zum 1.7.2021: 9,60 €
- zum 1.1.2022: 9,82 €
- zum 1.7.2022: 10,45 €.
Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, übergab den Bericht und Beschluss an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Dieser wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen.
Bundesminister Hubertus Heil: „Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland 2015 war überfällig – und hat unser Land gerechter gemacht. Millionen Beschäftigte haben davon profitiert. Nun schlägt die Mindestlohnkommission eine weitere Erhöhung vor – in mehreren Schritten auf 10,45 € ab Juli 2022. Ich werde der Bundesregierung vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung verbindlich zu machen. Und ich werde im Herbst – nach Vorlage der Evaluation – Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Mindestlohns unterbreiten. Denn der Mindestlohn ist gut – aber er kann noch besser werden.“
Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Pressemitteilung des BMAS vom 30.06.2020