Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst
Sep 02, 2020
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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat den Betriebsrat eines Leichtmetallfelgenherstellers gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG aufgelöst und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.
Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.06.2020
Aktenzeichen: 14 TaBV 75/19