Differenzierungsklauseln verfassungsgemäß – Tarifverträge dürfen Gewerkschaftsmitglieder besserstellen
Eine unterschiedliche Behandlung gewerkschaftlich organisierter und nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag ist grds. verfassungsgemäß. Hierin liegt in aller Regel keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit. Etwas anderes gilt nur, wenn die Privilegierung der Gewerkschaftsmitglieder nicht nur zu einem faktischen Anreiz, sondern zu einem Zwang oder Druck zum Gewerkschaftsbeitritt führt.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.11.2018
Aktenzeichen: 1 BvR 1278/16