Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft durch den Arbeitgeber
Sep 02, 2020
0 Comments
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat einem Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 5.000,- EUR gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber zugesprochen, da dieser ihm keine vollständige Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO erteilt hatte.
Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2020
Aktenzeichen: 9 Ca 6557/18