Verspätete Lohnzahlung: Arbeitgeber haftet für geringeres Elterngeld
Sep 02, 2020
0 Comments
Verursacht der Arbeitgeber durch verspätete Lohnzahlung schuldhaft eine geringere Elterngeldauszahlung an den Arbeitnehmer, ist er dem Arbeitnehmer gegenüber zur Erstattung des Differenzbetrags verpflichtet.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.05.2020
Aktenzeichen: 12 Sa 716/19