Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Videoaufnahmen zum Zweck der Abstandsüberwachung im Betrieb
Sep 02, 2020
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Das Arbeitsgericht Wesel hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zweck der Überwachung der Corona-Abstandsregelungen im Betrieb und die damit verbundene Übermittlung der Daten ins Ausland der in dem Betrieb geltenden Betriebsvereinbarung zur Installation und Nutzung von Überwachungskameras widerspricht.
Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 24.04.2020
Aktenzeichen: 2 BVGa 4/20