Einstufung nach TVöD: Gleichwertige Vordienstzeiten eines Lehrers im EU-Ausland müssen voll berücksichtigt werden
Sep 02, 2020
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Die nur teilweise Anrechnung von gleichwertigen Vordienstzeiten eines Lehrers bei der Einstufung nach dem TVöD stellt einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom. 23.4.2020
Aktenzeichen: C-710/18