Trotz Corona keine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für private Paketzusteller
Sep 02, 2020
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Das infolge der Coronavirus-Krise erhöhte Paketaufkommen rechtfertigt für Paketzusteller keine Ausnahme vom gesetzlichen Verbot, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden.
Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 09.04.2020
Aktenzeichen: VG 4 L 132/20 u.a