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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kirchen dürfen konfessionslose Bewerber nicht pauschal ablehnen – Entschädigung

Kirchen dürfen konfessionslose Bewerber nicht pauschal ablehnen – Entschädigung

Kirchliche Arbeitgeber in Deutschland dürfen bei Stellenausschreibungen nicht mehr pauschal von jedem Bewerber die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche verlangen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion ist nur zulässig, wenn die Religion nach der Art der Tätigkeiten oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft bzw. Einrichtung darstellt.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.10.2018
Aktenzeichen: 8 AZR 501/14