Ex-Arbeitnehmer muss für entwendeten Wein 39.500 € Schadensersatz zahlen
Entwendet ein Mitarbeiter aus dem Betrieb seines Arbeitgebers Weinflaschen eines Kunden, muss er seinem Arbeitgeber den Betrag ersetzen, den dieser benötigt, um auf dem Markt Ersatz zu beschaffen (hier: 39.500 €). Die im für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrag geregelte Ausschlussfrist (drei Monate nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb) berechnet sich ab der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 03.02.2020
Aktenzeichen: 1 Sa 401/18