Air Berlin: Kein Betriebsübergang – Kündigung daher wegen Betriebsstillegung wirksam
Jan 12, 2019
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Die Kündigung eines bei Air Berlin beschäftigten Piloten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist aufgrund der Betriebsstillegung wirksam. Ob ein Teilbetriebsübergang vorliegt, war im Streitfall aufgrund des arbeitsvertraglich vereinbarten Einsatzbereiches nicht zu entscheiden.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.10.2018
Aktenzeichen: 1 Sa 337/18