Reisezeit ins Ausland ist bei vorübergehender Entsendung zu vergütende Arbeitszeit
Jan 12, 2019
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Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Reisezeiten wie Arbeit zu vergüten.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.2018
Aktenzeichen: 5 AZR 553/17