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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Reisezeit ins Ausland ist bei vorübergehender Entsendung zu vergütende Arbeitszeit

Reisezeit ins Ausland ist bei vorübergehender Entsendung zu vergütende Arbeitszeit

Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Reisezeiten wie Arbeit zu vergüten.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.2018
Aktenzeichen: 5 AZR 553/17