Coronavirus: telefonische Krankschreibung zulässig
In Reaktion auf die Corona-Pandemie können sich Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen ab sofort telefonisch von ihrem Arzt für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Dies soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Die Regelung gilt für Personen mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege und keiner schwere Symptomatik. Sie gilt ausdrücklich nicht für Patienten, welche die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus.
Die Regelung gilt ab 09.03.2020 und zunächst für vier Wochen.
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverband vom 09.03.2020