Keine Kündigung wegen verweigertem Homeoffice
Jan 12, 2019
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Der Arbeitgeber ist nicht allein wegen seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10.10.2018
Aktenzeichen: 17 Sa 562/18