Coronavirus: Verbot von Mundschutz und Handschuhen bei Arbeitnehmern zulässig?
Am 04.03.2020 sollte beim Arbeitsgericht Berlin über den Antrag eines Betriebsrats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verhandelt werden, mit dem dieser sich gegen das Verbot des Arbeitgebers gewandt hatte, bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe zu tragen.
Der Arbeitgeber betreibt auf den Berliner Flughäfen Duty-Free-Shops. Er untersagte den Mitarbeitern, während der Arbeit – insbesondere bei Ankunft von Flügen aus China – Mundschutz und Handschuhe zu tragen. Der Betriebsrat hielt seine Mitbestimmungsrechte für verletzt.
Kurz vor der Verhandlung teilte der Arbeitgeber schriftlich mit, die Beschäftigten könnten bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe tragen, falls sie dies wollen. Der Betriebsrat erklärte das Verfahren daraufhin für erledigt. Der Fall wird somit nicht gerichtlich entschieden.
Arbeitsgericht Berlin
Aktenzeichen 55 BVGa 2341/20