Elektronische AU-Bescheinigung
Ab 01.01.2022 soll die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digitalisiert werden (eAU). Die Arbeitsunfähigkeitsdaten sollen direkt von der gesetzlichen Krankenkasse zum Arbeitgeber übertragen werden (Meldung zum elektronischen Abruf). Damit entfällt die Pflicht der gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer zur Vorlage des „gelben Zettels“. Eine Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber muss weiterhin erfolgen. Der Arbeitgeber soll dann aber eigenständig bei der Krankenkasse elektronisch die Daten zu Beginn und Dauer der AU, das Ausstellungsdatum AU-Bescheinigung, die Kennzeichnung als Erst-/Folgemeldung und den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung (Berechnung der Krankenkasse), nicht jedoch den Namen des behandelnden Arztes des Mitarbeiters abrufen können. Der Arbeitnehmer soll hingegen weiterhin eine AU-Bescheinigung in Papierform von seinem Arzt erhalten, um mit dieser im Fall von Störungen des elektronischen Systems gegenüber seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können. Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ist keine Änderung zur aktuellen Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorgesehen.