A1-Bescheinigung: Welche Sozialversicherung ist bei Entsendung von Arbeitnehmern zuständig?
Ein entsandter Arbeitnehmer fällt, wenn er einen anderen entsandten Arbeitnehmer ablöst, auch dann unter das System der sozialen Sicherheit am Arbeitsort, wenn die beiden Arbeitnehmer nicht von demselben Arbeitgeber entsandt wurden. Eine A1-Bescheinigung über die Eingliederung des Arbeitnehmers in das System der sozialen Sicherheit des Herkunftsmitgliedstaats bindet jedoch, solange sie von diesem Staat weder widerrufen noch für ungültig erklärt worden ist, außer im Fall von Betrug oder Rechtsmissbrauch sowohl die Träger der sozialen Sicherheit als auch die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Arbeiten ausgeführt werden.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.09.2018
Aktenzeichen: C-527/16