Lohn während Freistellung ist für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant
Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen. Maßgebend für die Arbeitslosengeld-Bemessung i.S.d. § 150 Abs. 1 S. 1 SGB III ist der Begriff der Beschäftigung im versicherungsrechtlichen Sinn. Soweit Entscheidungen des Senats ein anderes Begriffsverständnis entnommen werden kann, hält der Senat hieran nicht fest.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.08.2018
Aktenzeichen: B 11 AL 15/17 R