Kassieren ohne Ausdruck von Fahrscheinen – fristlose Kündigung ist rechtmäßig
Okt 10, 2018
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Die Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen ist rechtmäßig. Ein solches Verhalten rechtfertigt insbesondere eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.08.2018
Aktenzeichen: 10 Sa 469/18