Arbeitskampf: Streikbruchprämien können zulässiges Kampfmittel des Arbeitgebers darstellen
Okt 10, 2018
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Ein Arbeitgeber der bestreikt wird, ist grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer durch Zusage einer Prämie (Streikbruchprämie) von einer Streikbeteiligung abzuhalten. Hierbei ist selbst eine ausgelobte Streikbruchprämie, die den Tagesverdienst Streikender um ein Mehrfaches überstieg, nicht unangemessen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.2018
Aktenzeichen: 1 AZR 287/17