Betriebsratswahl wegen unzulässiger Briefwahl unwirksam
Okt 10, 2018
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Hätte bei einer Betriebsratswahl für bestimmte Bereich des Betriebs keine Briefwahl angeordnet werden dürfen und ist nicht nach der Lebenserfahrung gänzlich auszuschließen, dass dieser Fehler Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt hat, ist die Wahl nach Anfechtung für unwirksam zu erklären.
Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 01.08.2018
Aktenzeichen: 3 BV 8/18