Gesetzentwurf für mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen
Okt 10, 2018
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Die Bundesregierung hat am 18.07.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen. Mit der Richtlinie wird europaweit ein einheitlicher Mindestschutz gewährleistet. Gleichzeitig werden erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern geschaffen.
Meldung vom 19.07.2018