Begünstigung von Personalratsmitgliedern durch zu hohe Eingruppierung
Dez 12, 2019
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Ist ein Arbeitnehmer, der bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt ist und dort Mitglied des Personalrats ist, in eine Vergütungsklasse eingruppiert, für die er nicht qualifiziert ist, kann dies eine spätere Korrektur rechtfertigen, da anderenfalls eine Begünstigung eines Personalratsmitglieds vorläge.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23.10.2019, Az. 17 Sa 2297/18