Kündigung eines stellvertretenden Direktors wegen unangemessenen Verhaltens
Die Kündigung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ist wirksam. Der Mitarbeiter hatte Vorstellungsgespräche mit Bewerberinnen in einem privaten Rahmen geführt, um dabei eine erheblich unangemessene Gesprächssituation in mehrfachen Fällen herzustellen. Die ebenfalls erhobenen Vorwürfe sexueller Belästigungen waren für das Vorliegen des Kündigungsgrunds nicht zu beweisen.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.11.2019, Az. 60 Ca 13111/18