Handbremse nicht gezogen: Postzusteller muss Schadensersatz zahlen
Dez 12, 2019
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Arbeitnehmer haften für Schäden, die durch betrieblich veranlasste Tätigkeiten verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt.
Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.04.2019, Az. 1 Ca 1225/18