Gericht löst Betriebsrat des Felgenherstellers Borbet auf
Ein Betriebsrat, der die Zusammenarbeit mit der Personalleitung verweigert, unzutreffende Aussagen über die Arbeitgeberin tätigt und in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise gerichtliche Verfahren gegen die Arbeitgeberin einleitet, ohne zuvor mit ihr verhandelt zu haben, verletzt seine gesetzlichen Pflichten in grober Weise. In einem solchen Fall kann auch in Zukunft eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin nicht erwartet werden.
Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 04.10.2019, Az. 1 BV 27/18