Dividendenabhängige Tantieme: Keine analoge Anwendung des Verwässerungsausgleichs auf Fälle effektiver Kapitalerhöhung
Okt 10, 2018
0 Comments
Die Regelung des „Verwässerungsschutzes“ bei nominellen Kapitalerhöhungen in § 216 Abs. 3 S. 1 AktG ist nicht entsprechend auf Fälle effektiver Kapitalerhöhung anwendbar. Für dividendenabhängige Rechte Dritter besteht keine planwidrige Gesetzeslücke, wie sich insbesondere aus der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelung ergibt.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2018
Aktenzeichen: 10 AZR 295/17